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Der Entgeltrahmentarifvertrag ERA-TV für den Bereich der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg wurde durch die Tarifparteien am 30.06.2003 unterzeichnet. Der neue Entgeltrahmentarifvertrag modernisiert die derzeitig zum Teil über 30 Jahre alten Regelungen durch Anpassung an die neuen Strukturen. Der neue Tarifvertrag beseitigt die unterschiedlichen Maßstäbe für die Entgeltfindung von Arbeitern, technischen und kaufmännischen Angestellten und Meistern. Der ERA-Tarifvertrag sieht folgende Ecktermine vor: |
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Vorbereitungsphase bis: |
ca. Ende 2005 |
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Einführungsphase: |
01.03.2005 - 29.02.2008 |
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ERA verbindlich für alle ab: |
29.02.2008 |
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(Danach Verlängerung der Einführungsfrist |
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Arbeitsbewertung in Ihrem Hause:
Nach Unterzeichnung des neuen Entgeltrahmentarifvertrags ERA haben „Lohn“ und „Gehalt“ als tarifrechtliche Begriffe für die Vergütung von Arbeitern und Angestellten ausgedient. Sie werden ersetzt durch den nunmehr für beide Arbeitnehmergruppen gemeinsam geltenden Begriff Entgelt.
Der Entgeltrahmentarifvertrag ERA enthält Regelungen zur Arbeitsbewertung, zur Bestimmung der Belastungszulage und zur Leistungsentgeltfindung für Arbeiter und Angestellte.
Der Tarifvertrag kennt 3 Methoden zur Leistungsentgeltfindung
- Die Leistungsbeurteilung
- Leistungsentgelt auf der Basis von Kennzahlen
- Leistungsentgelt auf der Basis von Zielvereinbarungen
- sowie Kombinationen aus den 3 Methoden.
Die tariflichen Grundlagen ermöglichen den betrieblichen Bedürfnissen angepasste Systeme zur Leistungsmotivation und zur Erschließung von Ratiopotenzialen.
Der neue Entgeltrahmentarifvertrag modernisiert die derzeitig zum Teil über 30 Jahre alten Regelungen durch Anpassung an die neuen Strukturen. Der neue Tarifvertrag beseitigt die unterschiedlichen Maßstäbe für die Entgeltfindung von Arbeitern, technischen und kaufmännischen Angestellten und Meistern.
Das Ziel ist für gleiche Anforderungen das gleiche Entgelt zu bezahlen.
Um dies zu erreichen wurde ein neues Arbeitsbewertungssystem geschaffen. Gleichzeitig wird im neuen Entgeltrahmentarifvertrag vereinbart, dass die neuen Entgeltsysteme nicht zu tariflich bedingten Mehrkosten führen dürfen. Der neue Entgeltrahmen muss für die Unternehmen kostenneutral sein.
Für Unternehmen bedeutet die Einführung des neuen Entgeltrahmentarifvertrages eine neue Bewertung und Einstufung der betrieblichen Tätigkeiten. Alle Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Tätigkeit eingestuft Nur so können die neuen Bewertungsmaßstäbe auch wirklich sachgerecht umgesetzt und falsche Einstufungen aus der Vergangenheit korrigiert werden.

Die Höhe des individuellen Grundentgelts wird durch die Eingruppierung bestimmt. Die erreichten Punkte des Arbeitsplatzes ergeben die entsprechende Entgeltgruppe. In Baden-Württemberg gibt es 17 Entgeltgruppen. Stufen innerhalb der Entgeltgruppe ermöglichen eine zusätzliche Differenzierung des Grundentgelts
Die richtige Eingruppierung ist deshalb wichtig weil sie mittelfristig über das Einkommen der Mitarbeiter sowie über die Kosten des Betriebes entscheidet.
Als praktisches Hilfsmittel zur Erleichterung der Eingruppierung wurden von den Tarifpartnern für die einzelnen Entgeltgruppen so genannte Tarifbeispiele (auch: Niveaubeispiele) erarbeitet.
Diese beschreiben typische Arbeitsaufgaben in sehr praxisnaher und anschaulicher Form und erleichtern so den Betrieben die Eingruppierung ihrer Mitarbeiter
Die Betriebe sollten die Chance zur umfassenden Neugestaltung ganzheitlicher leistungs- und erfolgsbezogener Entgeltsysteme nutzen und sich von den alten teilweise leistungshemmenden Entgeltsystemen trennen.
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